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Eine Sicht

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für gesetzlich krankenversicherte Personen.

Wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden, erstelle ich für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an die Krankenkasse und beantrage die Therapie. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.


Private Krankenversicherung:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme sowie die Anzahl der genehmigten Sitzungen schriftlich bestätigen zu lassen. Die Honorarhöhe für Privatversicherte richtet sich ansonsten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Selbstzahler:

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”.

Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen. Die Kosten betragen für eine 50minütige Sitzung aktuell 100,55€ (2,3fach, GOP-Ziffer 870). Jeweils zum Quartalsende erhalten Sie eine Gesamtrechnung von mir.

Kosten: Über mich
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