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Organisation / Ablauf


Ich bin verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psychotherapievereinbarungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen durchzuführen. Selbstverständlich  unterliege ich der Schweigepflicht und halte berufsethische Grundsätze streng ein.



Eine Psychotherapie beginnt damit, dass Sie mit mir Kontakt treten.

Wenn ich zeitnahe Behandlungsplätze frei habe und wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, folgen nach dem Erstgespräch bis zu vier probatorische Sitzungen. Diese dienen der weiteren Diagnostik und der Planung Ihrer persönlichen Therapieziele. 

Während des Erstgesprächs werde ich viel fragen, um einen Eindruck von Ihrem Problem zu gewinnen und davon, ob ich Ihnen helfen kann.

Sie finden heraus ob Sie sich in der Therapiesituation wohl fühlen und sich öffnen können. Gemeinsam treffen wir eine Entscheidung darüber, ob eine Zusammenarbeit in Form einer regelmäßigen Verhaltenstherapie für Ihr Anliegen sinnvoll und zielführend erscheint.


Damit eine Therapie stattfinden kann und die Kosten dafür von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss ein Antrag zur Kostenübernahme erfolgen. Diesen stellen wir gemeinsam. Sofern Sie sich in den vergangenen zwei Jahren keiner anderweitigen Verhaltenstherapie unterzogen haben, ist die Kostenübernahme meist unproblematisch.

Für den Antrag für die Krankenkasse müssen Sie ausserdem einen Arzt konsultieren, der einen so genannten Konsiliarbericht erstellt. Dieser ist für den Antrag obligatorisch. Der Arzt überprüft weiterhin, ob Ihr Problem durch körperliche Ursachen mitbedingt ist und ob gegebenenfalls eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist. 

Ist eine Psychotherapie indiziert, stelle ich nach mindestens zwei probatorischen Sitzungen eine Antrag bei der Krankenkasse.

Wie lange eine Therapie dauert und in welchem Umfang diese stattfindet, ist von Ihrem persönlichen Anliegen und Ihren aktuellen Beschwerden abhängig. Eine Kurzzeittherapie umfasst max. 24 Stunden und ist in zwei Therapieabschnitte zu je 12 Stunden aufgeteilt (KZT1 und KZT2). Bei Bedarf kann diese Behandlung in eine Langzeittherapie mit 60 Stunden umgewandelt werden. Mehr als 80 Stunden werden in der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übenommen.

Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden nach Möglichkeit zunächst wöchentlich statt. Bei Bedarf können in Krisenzeiten auch mehrere Stunden in der Woche in Anspruch genommen werden. Insbesondere in der Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen oder in der Behandlung von Traumata kann es außerdem sinnvoll sein, Behandlungsblöcke von mehreren Stunden am Stück für bestimmte Übungen zu nutzen. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner stattfinden.




Organisation / Ablauf: Über mich
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